
Am 29.07.2010 unterzeichneten die EU-Länder und Georgien ein Abkommen über das Patentieren der 18 geographischen Herkünfte der georgischen Wein auf den EU-Märkten. Dies teilte des Außenministerium Georgiens mit.
Im Bezug auf das Abkommen werden bekannte Weine wie "Khvanchkara", "Tsinandali", "Akhasheni", "Kindzmarauli" und andere Weine auf den EU-Märkten vor Fälschungen geschützt. Alle 27 EU-Länder verpflichten sich im Falle einer Fälschung den Vertrieb zu unterbinden.
Die georgischen Winzer sind über die Neuerung froh. Nach ihren Angaben, wird auf dem europäischen Markt oft der gefälschte, georgische Wein verkauft, die in den anderen Ländern erzeugt werden, was dem Image der echten, georgischen Produkte schadet. Jetzt, so die Winzer, werden die Fälschungen minimiert und das Prestige der georgischen Weine wird wachsen
Dabei sollte bemerkt werden, dass die georgischen Winzer sich immer mehr auf den Westlichen Markt orientiert, nachdem 2006 Russland ein Embargo auf die georgischen Weine einführte.